wichtige Regeln für erfolgreiche Antragsteller
Sollte Ihr Antrag vom Stadtteilbeirat bewilligt worden sein, müssen Sie folgende Reihenfolge bei der Projektumsetzung beachten:
- Klären Sie das weiter Vorgehen mit dem Stadtteilbüro ab! Hier vorab die wichtigsten Punkte:
- Abwarten des Eingangs des formellen Förderbescheides von der Stadt Castrop-Rauxel. Ein "vorzeitiger Maßnahmenbeginn" hat zur Folge, dass ausgegebene Gelder nicht erstattet werden!
- Die Öffentlichkeitsarbeit zu Ihrem Projekt (Plakate, Flyer, Pressemitteilungen, etc.) ist mit dem Stadtteilbüro abzusprechen. Die Logos des Fördergebers bzw. ein Hinweis auf die Förderung durch die "Soziale Stadt" ist obligatorisch!
- Je nach Höhe der Kosten für Anschaffungen oder Dienstleistungen müssen sie Vergleichsangebote einholen. Bitte klären Sie auch dies mit dem Stadtteilbüro. Bei Nichtbeachtung werden Kosten ggf. nicht erstattet.
- Quittungen - besser sind Rechnungen - müssen zur Kostenerstattung unbeding vorgelegt werden. Ansonsten erfolgt keine Auszahlung der beantragten Fördermittel.
Die Logos der Fördergeber für Druck- und Onlineveröffentlichungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit für Ihr Projekt finden Sie unter "Downloads".
Die wichtigsten Hinweise zur Projektdurchführung sind in der "Checkliste für Antragsteller" zu finden.