Verleihplattform der Sozialen Stadt Habinghorst

www.verleih-habinghorst.de

Neues aus dem Stadtteil

Aktuelle Termine:

Am 19.11.2017: Abschlussveranstaltung Tanzprojekt

Am 13.12.2017: Stadtteilbeirat

Am 15.12.2017: Letzter Öffnungstag des Stadtteilbüros

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Mai 2023
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Die nächsten Termine

Keine Termine

wichtige Regeln für erfolgreiche Antragsteller

Sollte Ihr Antrag vom Stadtteilbeirat bewilligt worden sein, müssen Sie folgende Reihenfolge bei der Projektumsetzung beachten:

  1. Klären Sie das weiter Vorgehen mit dem Stadtteilbüro ab! Hier vorab die wichtigsten Punkte:
  2. Abwarten des Eingangs des formellen Förderbescheides von der Stadt Castrop-Rauxel. Ein "vorzeitiger Maßnahmenbeginn" hat zur Folge, dass ausgegebene Gelder nicht erstattet werden!
  3. Die Öffentlichkeitsarbeit zu Ihrem Projekt (Plakate, Flyer, Pressemitteilungen, etc.) ist mit dem Stadtteilbüro abzusprechen. Die Logos des Fördergebers bzw. ein Hinweis auf die Förderung durch die "Soziale Stadt" ist obligatorisch!
  4. Je nach Höhe der Kosten für Anschaffungen oder Dienstleistungen müssen sie Vergleichsangebote einholen. Bitte klären Sie auch dies mit dem Stadtteilbüro. Bei Nichtbeachtung werden Kosten ggf. nicht erstattet.
  5. Quittungen - besser sind Rechnungen - müssen zur Kostenerstattung unbeding vorgelegt werden. Ansonsten erfolgt keine Auszahlung der beantragten Fördermittel.

 

Die Logos der Fördergeber für Druck- und Onlineveröffentlichungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit für Ihr Projekt finden Sie unter "Downloads".

Die wichtigsten Hinweise zur Projektdurchführung sind in der "Checkliste für Antragsteller" zu finden.