Die wichtigsten Dokumente für Antragssteller
Bis zu 2.000 Euro können für Stadtteilprojekte beantragt werden, in besonders begründeten Fällen auch mehr.
Einen Antrag auf finanzielle Förderung können Sie stellen, wenn Sie Bewohner oder Gewerbetreibender des Stadtteils Habinghorst sind oder hier in einem Verein oder einer Initiative tätig sind. Außerdem können auch gemeinnützige Träger oder öffentliche und private Bildungs- und Betreuungseinrichtungen in Genuß der Förderung kommen. Das beantragte Projekt soll allen Bewohnern in Habinghorst zugute kommen.
Was ist förderfähig?
Die Förderrichtlinien erläutern die Hintergründe und Zielsetzungen des Stadtteilfonds. Nicht jede Projektidee ist förderfähig!
Hier finden Sie die Grundlagen:
allgemeine Förderrichtlinen des Landes NRW
konkretisierte Förderrichtlinien der Stadt Castrop-Rauxel
Gerne beraten wir Sie, falls Sie Fragen zur förderfähigkeit Ihrer Projektidee haben.
Melden Sie sich einfach im Stadtteilbüro, Lange Straße 46.
Der Weg zum erfolgreichen Projektantrag...
... führt Sie entweder direkt ins Stadtteilbüro oder zunächst zum folgenden Formular, das ausgefüllt werden muss:
Antrag Stadtteilfonds Habinghorst - leer
Dieser wird dann von der Stadtverwaltung nochmals auf formelle Förderfähigkeit geprüft. Danach entscheidet der Stadtteilbeirat in der jeweils anstehenden Sitzung über den Antrag. Sollte der Antrag positiv entschieden worden sein, müssen Sie bei der anschließenden Umsetzung die "Regeln zur Projektumsetzung" berücksichtigen.
Viel Erfolg!